Aktuelles

Hinweis für gesetzlich versicherte Patienten

Gültigkeit von Heilmittelverordnungen

Sehr geehrte Patient*innen,

mit einem Schreiben vom 10. September 2015 weist die Kassenärztliche Vereinigung die Ärzteschaft an, keine nachträglichen Änderungen auf Heilmittelverordnungen hinsichtlich des Behandlungsbeginns vorzunehmen. Daher ist es uns nicht mehr möglich Änderungsanfragen zu einem verspäteten Behandlungsbeginn für Sie bei Ihrem*Ihrer behandelnden Arzt*Ärztin zu beantragen. Somit gilt grundsätzlich Folgendes:

Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung beginnen (sollte ein „dringlicher Behandlungsbeginn“ angekreuzt sein, muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden).

Andernfalls ist die Verordnung ungültig und kann nicht von uns angenommen werden.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darum bitten, auf die Gültigkeit Ihrer Verordnung zu achten und gegebenenfalls bei Ungültigkeit bei der ausstellenden Praxis um eine Aktualisierung Ihrer Verordnung zu bitten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Ihr Physiotherapiezentrum am Bundesplatz